Terminverschiebungen/Absagen/Nichterscheinen

 

Es kann immer mal etwas dazwischen kommen, daher bitte ich Sie, Termine mindestens 48 Stunden vorher abzusagen oder zu verschieben (Ausnahmen sind schwere Infekte und Notfälle, die Sie und nähere Familienangehörige betreffen).

Bitte beachten Sie, dass es bei Terminverschiebungen und -absagen zu Wartezeiten bezüglich eines Termins kommen kann.

Bei kurzfristigem Absagen oder Nichterscheinen (Termin entfällt nach 15 Minuten Verspätung), wird eine Ausfallentschädigung in Höhe von 15,- Euro beim nächsten Termin, zzgl. zum Modellagepreis fällig.

Sollte die Ausfallentschädigung beim Termin nicht gezahlt werden, behalte ich mir das Recht vor, an die betreffende Person keine Folgetermine zu vergeben.

 

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